Allgemeine
Geschäftsbedingungen
§
1. Gültigkeit der Bestimmungen
1.1.
Die Firma eBuild Webdesign, Inhaber: Markus Gross (nachfolgend eBuild
genannt), D-40789 Monheim am Rhein führt Ihre Leistungen ausschließlich
auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus. Dies gilt auch für
alle künftigen Leistungen, falls die AGB nicht nochmals explizit verändert
vereinbart werden. Entgegenstehende Einkaufs- und Lieferbedingungen werden
auch ohne ausdrücklichen Widerspruch unsererseits selbst im Falle der
Leistung/Lieferung nicht Vertragsbestandteil.
1.2.
Für alle Rechtsgeschäfte mit eBuild sind die Bestimmungen dieser AGB maßgebend.
Mit Erteilung des ersten Auftrags erkennt der Auftraggeber die ausschließliche
Gültigkeit unserer Bestimmungen an, auch bei entgegenstehendem Wortlaut
seiner Geschäftsbedingungen, es sei denn, dass etwas anderes schriftlich
vereinbart worden ist.
§ 2. Vertragsabschluß
2.1.
Angebote (auch die Notierungen der Standardpreisliste) sind stets
freibleibend. Aufträge werden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung
per Brief oder Telefax zu den Bedingungen dieser AGB von eBuild
angenommen.
2.2.
Mündliche Nebenabreden oder per eMail vereinbarte Sonderbedingungen bedürfen
zu Ihrer Wirksamkeit unbedingt der schriftlichen Bestätigung per Brief
oder Telefax.
§ 3. Terminabsprachen
Frist- und Terminabsprachen sind grundsätzlich schriftlich festzuhalten
bzw. zu bestätigen.
§
4. Verbindlichkeit einer Bestellung
Für einen online per Bestellformular oder Anfrage per eMail vom
Auftraggeber erteilten Designauftrag an eBuild wird dem Auftraggeber per
eMail eine Bestätigung zugesandt. Diese Bestätigung hat der Auftraggeber
auszudrucken, den Inhalt auf Richtigkeit zu überprüfen und dann
handschriftlich unterschrieben und ggf. mit Firmenstempel versehen an
unsere Anschrift auf dem Postweg oder per Fax zuzusenden.
Mit Zusendung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den
Auftraggeber wird die Bestellung für diesen verbindlich, d.h. für unsere
Dienstleistungen ist der vereinbarte Preis nach Abnahme zu entrichten.
§ 5. Auftragsablauf und Garantievereinbarung
5.1.
Nach Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung vom Auftraggeber nimmt eBuilddie
Arbeit an dem erteilten Designauftrag auf und erstellt innerhalb der
vereinbarten Frist (ohne genaue Termin-Vereinbarung: innerhalb von maximal
10 Arbeitstagen) einen entsprechenden Musterentwurf.
Webseiten werden in Form von Bildschirmscreenshots oder Ausdrucken (nach
Wahl von eBuild) zur Prüfung und Abnahme dem Auftraggeber übermittelt.
5.2.
Jeder Entwurf wird dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme übermittelt.
Soweit möglich wird grundsätzlich die Übermittlung per eMail bevorzugt.
5.3.
Der Auftraggeber hat das Recht, nach Erhalt des ersten Entwurfs, einmalig
Änderungen/Nachbesserungen zu verlangen oder kann (bei absolutem
Nichtgefallen des Erstentwurfs) ein kostenloses Zweitmuster fordern. Diese
Rechte garantieren wir. Darüber hinausführende Änderungswünsche
bewirken eine entsprechende Abrechnung des entstehenden Zusatzaufwands auf
Stundensatzbasis (DM 60,00 netto).
§
6. Pflichten und Haftung des Auftraggebers
6.1.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für Grafik-Design Aufträge zur
Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und
Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur
Verwendung hierfür einzuholen.
6.2.
Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen
voll zu Lasten des Auftraggebers. Die Verantwortung für eventuelle
Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der
Auftraggeber.
6.3.
Der Auftraggeber stellt eBuild von allen Ansprüchen frei, die Dritte
gegen eBuild stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber
nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die
Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
§
7. Urheberrecht und Nutzungsrechte
7.1.
Jeder eBuild erteilte Auftrag stellt einen Urheberwerkvertrag dar, der auf
die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
7.2.
Alle Entwürfe, Reinzeichnungen, Skizzen etc. unterliegen dem
Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten
zwischen den Vertragsparteien auch dann, wenn die erforderlichen
Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit
stehen eBuild (bzw. dem entsprechend im Auftrag von eBuild tätig
gewordenen Grafiker) insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus
§§ 97ff. UrhG zu.
7.3.
Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung
von eBuild (bzw. des entsprechend im Auftrag von eBuild tätig geworden
Grafikers) weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden.
Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen
die Bestimmungen berechtigt eBuild, eine Vertragsstrafe in Höhe der
doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.
7.4.
eBuild (bzw. der entsprechend im Auftrag von eBuild tätig gewordene
Grafiker) überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck
erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird
jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der
Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen
schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und eBuild.
7.5.
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung
durch den Auftraggeber auf diesen über.
7.6.
eBuild hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken oder in Veröffentlichungen
über das Produkt (z.B. Impressum der Webseite, Presseberichte o.ä.) als
Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung
berechtigt eBuild zum Schadenersatz in branchenüblicher Höhe
(Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD, neueste Fassung).
Sofern eBuild allerdings den Auftraggeber nach Abnahme des Entwurfs nicht
explizit zur Namensnennung auffordert, verzichtet eBuild stillschweigend
auf dieses Recht und entsprechende Schadenersatzansprüche.
7.7.
Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und
Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen
kein Miturheberrecht.
7.8.
eBuild erstellt für jeden Auftrag ein individuelles, neues Design.
Typische Gestaltungsstile (z.B. Fonts) oder einzelne grafische Elemente
(z.B. bestimmte Fotos oder Cliparts) werden aber zwangsläufig immer
wieder von eBuild für die Auftragsbearbeitung verwendet, so dass der
Auftraggeber hieran - auch nach Erwerb eines Nutzungsrechts an einer von eBuild
(bzw. deren Grafikern) erstellten Grafik - ausdrücklich keine
Exklusivrechte erwerben kann.
7.9.
Die für die Gestaltung eingesetzten Stilelemente und Grafiken wie Fotos,
Cliparts etc. werden überwiegend lizenzfrei verwendbaren Grafiksammlungen
bekannter Bildagenturen oder Verlage entnommen.
Hierdurch bedingt kann natürlich nicht ausgeschlossen werden, dass
einzelne für einen Auftrag seitens eBuild eingesetzte Grafiken auch von
anderen Nutzern dieser Sammlungen verwendet werden. Hieraus können
keinerlei Ansprüche gegenüber eBuild erhoben werden. Außerdem behalten
wir uns das Recht auf eine mehrfache Verwendung ausdrücklich vor, sofern
die Lizenzbestimmungen dies erlauben. Selbstverständlich kann auch
"exklusives" Material verwendet werden, hier muss dann aber die
notwendige Lizenzgebühr extra vergütet werden. Mit Auftragserteilung
erkennt der Auftraggeber diese Punkte ausdrücklich an.
7.10.
Die von eBuild erstellten Gestaltungsvorschläge dürfen vom Auftraggeber
nur für den Zweck der Anschauung und Prüfung verwendet werden. Ausdrücklich
untersagt ist der Einsatz auf der Homepage, innerhalb von Bannertausch
Programmen oder ähnliche Verwendungszwecke wie beispielsweise die
Verwendung bei Werbemaßnahmen. Werden die Muster dennoch ohne Erwerb
eines Nutzungsrechts eingesetzt, steht eBuild Schadenersatz in Höhe des
doppelten Listenpreises bzw. Angebotpreises zu.
§ 8. Vergütung
8.1.
Die Vergütung für die erbrachten Designleistungen (Entwürfe,
Reinzeichnungen etc.) sowie Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf
Grundlage der online veröffentlichten Standardpreisliste (neueste
Fassung) bzw. - soweit erfolgt - auf Grundlage eines schriftlichen
Angebots von eBuild. Wurden keine Vereinbarungen getroffen und wird die
Dienstleistung nicht von der eBuild Standard-Preisliste erfasst, erfolgt
die Vergütung auf Grundlage des Tarifvertrags für Design-Leistungen SDSt/AGD
(neueste Fassung).
§ 9. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme
9.1.
Die Vergütung ist nach Abnahme des Entwurfs fällig. eBuildstellt nach
erfolgter Abnahme durch den Auftraggeber eine entsprechende Rechnung aus,
diese ist innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
9.2.
Die Abnahme hat innerhalb einer normalen Frist (in der Regel gehen wir von
maximal einer Arbeitswoche, d.h. 5 Arbeitstagen aus) zu erfolgen und darf
nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im
Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
Sofern eine Abnahme - nach Mahnung durch eBuild- auch nach maximal 10
Arbeitstagen nach Entwurfsübermittlung nicht durch den Auftraggeber
erfolgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung
gestellt.
Eine Nichtabnahme unseres Zweitentwurfs, in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt,
entbindet den Auftraggeber nicht von seiner verbindlich erteilten
Bestellung, d.h. eBuild behält den Vergütungsanspruch für bereits
begonnene / geleistete Arbeiten und das Recht auf Schadenersatz wegen
Nichterfüllung.
9.3.
Bei Zahlungsverzug kann eBuild Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem
jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die
Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso
unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine
niedrigere Belastung nachzuweisen.
§ 10. Zahlungsbedingungen
Die vereinbarte Vergütung ist entsprechend der jeweils gültigen
Preisliste, abgegebener individueller Angebote oder getroffener,
schriftlicher Sondervereinbarungen innerhalb von 8 Tagen nach
Rechnungsdatum rein netto ohne Abzüge fällig.
§
11. Eigentumsvorbehalt
An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt,
nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
§ 12. Gewährleistung, Mängel
12.1.
eBuild verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt
auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Unterlagen,
Muster etc. sorgfältig zu behandeln.
12.2.
eBuild verpflichtet sich bei mangelhafter Leistung zur kostenlosen
Nachbesserung nach eigener Wahl.
12.3.
Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (z.B. bei Unmöglichkeit) kann der
Auftraggeber, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich
Herabsetzung des Kaufpreises oder im Fall der Unmöglichkeit Rückgängigmachung
des Kaufvertrages verlangen.
12.4.
Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach
Ablieferung des Werks schriftlich bei eBuild geltend zu machen. Danach
gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
§ 13. Haftungsbeschränkungen
Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche gleich aus welchem
Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der
geleisteten Leistung selbst entstanden sind, außer im Fall von Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit. Im übrigen haftet eBuild bei Verletzung von
Nebenpflichten oder unerlaubter Handlung nur im Fall von Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit.
§
14. Digitale Daten
14.1.
eBuild ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer
erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der
Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten (z.B. PhotoShop
Originaldateien), ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
14.2.
Hat eBuild dem Auftraggeber Original-Computerdateien zur Verfügung
gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung durch eBuild geändert
werden.
§
15. Schlußbestimmungen
15.1.
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass wir die für ihn
erstellten Grafiken, Webseiten etc. bei Bedarf als "Referenz" in
unseren öffentlichen Galerien auf unserer Homepage ausstellen bzw. in
sonstigen Werbemitteln als Nachweis unserer Arbeiten verwenden. Weiterhin
stimmt der Auftraggeber zu, dass sein Firmenname, ggf. mit URL, in unsere
ebenfalls für Werbezwecke verwendete Kundenliste aufgenommen werden darf.
Ausgeschlossen von dieser Regelung bleiben selbstverständlich Projekte,
die wir im Rahmen für Agenturen ausführen, die wiederum als Wiederverkäufer
auftreten und eBuild Anonymität bzw. Kundenschutz bitten.
15.2.
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine uns im Rahmen der
Geschäftsbeziehung zugehenden personenbezogenen Daten in unserer
EDV-Anlage gespeichert, automatisch verarbeitet und ausgewertet werden.
Die Daten werden nur für interne Zwecke genutzt und nicht an Dritte
weitergegeben.
15.3.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort
der Sitz von eBuild Webdesign (D-40789 Monheim am Rhein).
15.4.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15.5.
Gerichtsstand ist Langenfeld, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, eine
juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich
rechtliches Sondervermögen ist. In diesem Fall sind wir jedoch auch
berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggeber zu klagen.
15.6.
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame
Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen
ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.
[Stand: 25.03.2001, D-40789 Monheim am Rhein]
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